Vorläufige Kostenvoranschläge
Das Honorar eines Anwalts kann auf der Basis einer stundenweisen Abrechnung oder eines Pauschalbetrags berechnet werden und kann eine Erfolgsprämie enthalten.
Zur Wahrung der Transparenz und im Interesse der vollständigen Informationsweitergabe an unsere Mandanten haben wir vorläufige Kostenvoranschläge für die häufigsten Anfragen zusammengestellt. Wir behalten uns dabei vor, das Honorar an die Gegebenheiten des Einzelfalls anzupassen.
Sollte Ihre Anfrage keinem der unten aufgeführten Fälle entsprechen, können Sie uns gerne bezüglich eines Kostenvoranschlags kontaktieren.
Erstberatung / erster Beratungstermin (per E-Mail oder in der Kanzlei)
95€ inkl. MwSt.
Verfahren zur Beantragung eines Visums oder einer Einbürgerung
595€ inkl. MwSt.
Widerspruchsverfahren (bei der Behörde selbst oder der nächsthöheren Instanz) wegen Ablehnung (iSe Versagung) oder Vertagung bzw. Untätigkeit
595€ inkl. MwSt.
Verpflichtungsklage (Versagungsgegenklage oder Untätigkeitsklage) bei dem Verwaltungsgericht Nantes bzgl. eines Visums oder einer Einbürgerung
595 € inkl. MwSt.*, wenn unsere Kanzlei schon ein vorheriges Widerspruchsverfahren ggü. der Behörde
geführt hat
995 € inkl. MwSt.*, wenn unsere Kanzlei vorher kein solches Widerspruchsverfahren geführt hat
* Reisekosten und Gebühren eines
Plädoyers nicht mit inbegriffen
Beantragung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (einschließlich Erstberatung, Begleitung zur Präfektur, Vorbereitung der einzureichenden Unterlagen)
595 € inkl. MwSt.
Verpflichtungsklage (iSe Untätigkeitsklage) vor einem Verwaltungsgericht bzgl. der Verweigerung der Antragsbearbeitung einer Aufenthaltserlaubnis
695 € inkl. MwSt.*, wenn unsere Kanzlei vorher schon die Beantragung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei
der Präfektur begleitet hat
1195 € inkl. MwSt.* in allen anderen Fällen
* Reisekosten und Gebühren eines Plädoyers nicht mit inbegriffen
Verpflichtungsklage (iSe Versagungsgegenklage) vor einem Verwaltungsgericht bzgl. der Nichterteilung einer Aufenthaltserlaubnis (einschließlich des Bescheids einer Ausreisepflicht bzw. Abschiebungsandrohung oder nicht)*
*ACHTUNG! Die Klagefrist bei einer Abschiebungsandrohung ohne Fristsetzung zur freiwilligen Ausreise, bei einer Abschiebungshaft oder bei einer Wohnsitzauflage beträgt lediglich 48 Stunden! Konsultieren Sie in diesem Fall die Kategorie „Eilverfahren bezüglich einer Abschiebungshaft oder der Anordnung einer Wohnsitzauflage“ für die entsprechenden Tarife.
795 € inkl. MwSt.*, wenn unsere Kanzlei vorher schon die Beantragung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Präfektur begleitet hat
1195 € inkl. MwSt.* in allen anderen Fällen
*Reisekosten und Gebühren eines Plädoyers nicht mit inbegriffen
Eilverfahren bezüglich einer Abschiebung/Ausweisung und einer Abschiebungshaft oder der Anordnung einer Wohnsitzauflage: Anfechtung vor einem Verwaltungsgericht
800 € inkl. MwSt.
Eilverfahren bezüglich einer Abschiebung/Ausweisung und einer Abschiebungshaft oder der Anordnung einer Wohnsitzauflage: Anfechtung vor einem Haftrichter
800 € inkl. MwSt.*
*inklusive eventueller Berufung vor einer Berufungsinstanz
Eilverfahren bezüglich einer Abschiebung/Ausweisung und einer Abschiebungshaft oder der Anordnung einer Wohnsitzauflage: Pauschalbetrag für Anfechtung vor einem Verwaltungsgericht oder einem Haftrichter
1200 € inkl. MwSt.
während eines Gewahrsams oder einer Abschiebungshaft
300 € inkl. MwSt.