Sind Sie ein EU-Bürger oder ein Staatsangehöriger Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz?

Für einen Aufenthalt in Frankreich von weniger als drei Monaten benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass, um sich frei auf dem französischen Staatsgebiet bewegen zu können.

Wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum (länger als drei Monate) in Frankreich niederlassen wollen, müssen Sie zusätzliche, Ihrer Situation entsprechende Kriterien erfüllen.

Wählen Sie die in Ihrem Fall zutreffende Situation aus, um sich die jeweiligen Kriterien anzeigen zu lassen:

Wenn Sie nach Frankreich kommen um zu arbeiten, müssen Sie jederzeit einen Nachweis über Ihren Arbeitsplatz und Ihr Einkommen erbringen können.

Wenn Sie nach Frankreich kommen um eine unabhängige Erwerbstätigkeit auszuführen, müssen Sie jederzeit einen Nachweis über Ihre Tätigkeit und die Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen für Ihre Profession erbringen können.

Wenn Sie aus familialen Gründen nach Frankreich kommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie für sich und Ihre Familie über eine ausreichende Kranken- und Mutterschaftsversicherung verfügen und Ihr Einkommen in der Höhe mindestens der RSA (französisches Arbeitslosengeld) entspricht.

Wenn Sie in Frankreich studieren wollen, müssen Sie in einer zugelassenen Institution eingeschrieben und hinreichend krankenversichert sein sowie über ein Einkommen verfügen, das in der Höhe mindestens der RSA (französisches Arbeitslosengeld) entspricht.

Entschuldigung, der Inhalt dieses Informationsblattes ist derzeit leider nicht auf Deutsch verfügbar. Wenn Sie jedoch eine Frage bzgl. Familienmitglied von EU-Bürgern haben, können Sie uns gerne über unser Kontaktformular konsultieren.

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